Beim Arzt und im Krankenhaus

Ambulante Behandlung

Als Versicherter der Südzucker BKK haben Sie Anspruch auf ärztliche Behandlung mit allen anerkannten Heil- und Behandlungsmethoden. Sie können also grundsätzlich jeden Arzt aufsuchen, der zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist. Dieser Arzt überweist Sie, falls erforderlich, an einen Facharzt oder in ein Krankenhaus.


Ambulantes Operieren

Viele Operationen können heute ohne stationäre Behandlung durchgeführt werden. Sie müssen also nicht mehr über Nacht im Krankenhaus bleiben, sondern können schon am Tag der Operation wieder nach Hause. Solche ambulanten Operationen wurden durch verbesserte Narkose- und Operationstechniken möglich. Die Kosten hierfür trägt Ihre Südzucker BKK.


Ambulante Krankenhausbehandlung

Für die Behandlung bestimmter Krankheiten wie Krebs, Mukoviszidose oder Aids sind spezialisierte Krankenhäuser oft besser ausgerüstet als eine Arztpraxis. Deshalb wird Ihnen der Zugang zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus erleichtert. Darüber hinaus stehen Ihnen ausgewählte Kliniken mit ihrem ambulanten Versorgungsangebot zur Verfügung. Welche Klinik was anbieten darf, wird in Zulassungsverfahren des jeweiligen Bundeslandes entschieden.


Stationäre und teilstationäre Krankenhausbehandlung

  • Als Versicherter der Südzucker BKK haben Sie die freie Wahl unter den nächstgelegenen geeigneten Krankenhäusern. Wir übernehmen für Sie die Kosten der stationären Behandlung. Das sind u. a. die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, ärztliche Behandlung und Pflege, Operationskosten und Arzneimittel.
  • Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Zuzahlung 10,00 Euro je Kalendertag. Insgesamt sind aber nur für maximal 28 Tage im Kalenderjahr Zuzahlungen zu leisten.

Mitaufnahme der Eltern beim Krankenhausaufenthalt eines Kindes

Wenn aus medizinischen Gründen auch die Mitaufnahme von Vater oder Mutter erforderlich ist, übernimmt die Südzucker BKK auch dafür die Kosten. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihre Südzucker BKK gerne zur Verfügung.


Fahrkosten

  • Im Zusammenhang mit der stationären Behandlung übernimmt Ihre Südzucker BKK die Fahrkosten, wenn es zwingend medizinisch notwendig ist.
  • Fahrten zur ambulanten Behandlung dürfen nur noch in Ausnahmefällen bezahlt werden. Die Zuzahlung beträgt 10 % der Kosten, mindestens jedoch 5,00 Euro und höchstens 10,00 Euro je Fahrt, keinesfalls aber mehr als die tatsächlichen Kosten.
  • Bei Fahrkosten, die aus Anlass einer medizinischen Rehabilitation anfallen, entfällt die Zuzahlung.

Anschlussheilbehandlung

  • Sie haben Anspruch auf eine Anschlussheilbehandlung. Wenn sie notwendig ist, folgt sie grundsätzlich auf die stationäre Krankenhausbehandlung.
  • Die Zuzahlung für Versicherte ab dem vollendeten 18. Lebensjahr beträgt 10,00 € pro Tag.
  • Jedoch fallen insgesamt für nur 28 Tage im Kalenderjahr Zuzahlungen an. Dabei werden die Zuzahlungen für die Krankenhausbehandlung bereits mitgerechnet.

Kostenübernahme für Behandlung im EU-Ausland

Ärztliche und zahnärztliche Behandlung im Notfall

Der Urlaub gehört sicher zu den schönsten Wochen des Jahres und sollte Ruhe und Entspannung bringen. Es kann aber leider auch im Urlaub einmal passieren, dass Sie ärztliche oder zahnärztliche Hilfe benötigen.

  • Für alle medizinisch notwendigen und anerkannten Leistungen, die in Urlaubsländern der Europäischen Union (EU) in Anspruch genommen werden, erhalten Sie von uns die Europäische Krankenversicherungskarte. Sie finden diese auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte.
  • Für Länder außerhalb Europas, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat (z. B. Türkei), erhalten Sie einen entsprechenden Auslandskrankenschein.
  • Die Höhe der Leistungsansprüche richtet sich in der Regel nach dem Krankenversicherungsrecht des jeweiligen Urlaubslandes.
  • Es ist daher nicht auszuschließen, dass verschiedene Leistungen nicht oder nur teilweise erstattet werden können.
  • Wir empfehlen Ihnen daher vor Reiseantritt den Abschluss einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung.
  • Aufgrund einer Kooperationsvereinbarung mit der Barmenia Versicherung können wir Ihnen hierfür besonders günstige Tarife anbieten.

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Geplante Behandlungen im EU-Ausland

Für eine geplante Behandlung im europäischen Ausland sollten Sie die folgenden Punkte dringend beachten:

  • eine Krankenhausbehandlung im Ausland muss zuvor von der Krankenkasse genehmigt werden. Die Zustimmung kann versagt werden, wenn eine vergleichbare Behandlung rechtzeitig im Inland erbracht werden kann.
  • ambulante Behandlungen sind nur dann erstattungsfähig, wenn für diese auch innerhalb Deutschlands ein Anspruch auf Kostenübernahme besteht. Genehmigungspflichtige Leistungen wie beispielsweise Zahnersatz, müssen auch bei einer Behandlung im EU-Ausland zuvor bei der BKK beantragt werden.
  • Die Kostenerstattung einer Behandlung im europäischen Ausland ist begrenzt auf den Betrag, der bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wäre. Gesetzliche vorgeschriebene Zuzahlungen sowie Abschläge für fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung und Verwaltungskosten werden hierbei berücksichtigt.
  • Die ausländischen Leistungserbringer müssen nach den EU-Richtlinien zur Berufsausübung berechtigt oder als Leistungserbringer zugelassen sein.

Osteopathie

  • Die Osteopathie ist eine Behandlungsform aus dem Bereich der Naturheilkunde zur Unterstützung der körpereigenen Selbstheilungskräfte.
  • Eine Kostenbeteiligung der BKK setzt voraus, dass die Behandlung durch einen Arzt verordnet und von einem Leistungserbringer durchgeführt wird der eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt.
  • Erstattet werden bis zu vier Behandlungen jährlich.
  • Der Erstattungsbetrag beläuft sich auf maximal 50,00 Euro pro Sitzung.

Kostenübernahme für homöopathische Behandlungen

Homöopathische Behandlungen sind im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nicht vorgesehen. Um Ihnen dennoch ergänzende Leistungen zur klassischen Schulmedizin anbieten zu können, haben wir einen Vertrag mit Ärzten geschlossen, die eine zusätzliche Ausbildung in Naturheilverfahren bzw. Homöopathie haben. Bei diesen Ärzten können Sie homöopathische Leistungen kostenlos in Anspruch nehmen.

  • Dies umfasst:
  • ein ausführliches Erstgespräch
  • die Festlegung eines homöopathischen Behandlungsplans sowie
  • die Folgeanamnese

Bitte beachten Sie, dass die Kosten für nichtverschreibungspflichtige Medikamente nicht Bestandteil des Vertrages sind und daher nicht erstattet werden. Behandlungen, die durch einen Heilpraktiker erbracht werden, sind ebenfalls nicht erstattungsfähig.

Finden Sie einen Vertragsarzt für Ihre homöopathische Behandlung